Ein Einreisevisum (XV) wird an ausländische Ehepartner und Angehörige von Personen mit indischer Staatsangehörigkeit ausgegeben, wenn sie einen ausländischem Reisepass besitzen.
Einreisevisum wird auch für diejenigen ausgestellt, die der Auroville Foundation, Wohltätigkeitsvereinen, Tempeln oder einer ähnlichen anerkannten Organisation beitreten möchten.
Einreisevisum wird auch für diejenigen ausgestellt, die der Auroville Foundation, Missionaries of Charity, Temples oder einer ähnlichen anerkannten Organisation beitreten möchten.
Die Registrierung ist binnen 14 Tagen nach Einreise erforderlich, wenn der Aufenthalt 180 Tage überschreitet. Ein Einreisevisum wird auch bei bestimmten anderen Kategorien erteilt, diese Entscheidung liegt bei der Botschaft. Der Bearbeitungsprozess kann länger dauern.
- Ausdruck des Online-Bewerbungsformulars, ordnungsgemäß unterzeichnet.
- Reisepass, gültig für mindestens 180 Tage mit mindestens zwei leeren Seiten.
- Zwei aktuelle Passfotos (Siehe Spezifikationen)
- Genehmigung für Bergtouren durch die zuständigen Behörden in Indien.
- Einladungsschreiben von der Organisation/Agentur mit Sitz in Indien und
- Ein Schreiben von dem betreffenden Institut in Deutschland.
- Für Studenten, Schreiben des Instituts und ein Schreiben über die finanzielle Absicherung, entweder von den Eltern oder der Bank.
- Nachweis der Eintragung des Unternehmens in Indien.
- Gebühren (Visagebühren, konsularischer Zuschlag, Bearbeitungsgebühr und sonstige Gebühren).
- Ein zusätzlich ausgefülltes und unterschriebenes Formular, falls der Antragsteller eine andere Staatsangehörgkeit als die deutsche besitzt und dessen Aufenthalt in Deutschland weniger
als ein Jahr beträgt.
Der Bearbeitungsprozess kann länger dauern.
- Geburtsurkunde und Heiratsurkunde bei abhängigen Visum.
- Die Bewerber , die besitzen oder planen, eine Immobilie in Indien muss eine Kopie die Erlaubnis von der Reserve Bank of India einreichen.
Hinweis: Jedes deutsche Dokument muss offiziell ins Englische übersetzt werden.
Hinweis:
Ein gratis Visum wird den Ehepartnern (deutsch) und den Angehörigen (deutsch) von Personen mit indischer Staatsangehörigkeit ausgestellt. Wenn der Antragsteller ein Ehepartner ist, sollte diese/r
die Heiratsurkunde und eine Kopie des indischen Reisepasses anfertigen. Ist der Antragsteller ein Familienanghöriger, sollte diese/r neben der Kopie der Geburtsurkunde ebenfalls eine Kopie der Heiratsurkunde
und der Reisepässe anfertigen. Dies ist nur für deutsche Staatsangehörige anwendbar.