Ein Visum für
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Studentenvisum

Das Studentenvisum wird anerkannten Studenten erteilt, die Vollzeitkurse (strukturierte Kurse) an Bildungseinrichtungen auf dem Campus absolvieren möchten, die von der gesetzlichen Regulierungsbehörde ordnungsgemäß anerkannt wurden, und die gesetzliche Genehmigung zur Durchführung der Kurse gemäß den GST-Bestimmungen für das reguläre Studium an anerkannten Bildungseinrichtungen erworben haben in Indien und für Personen, die Yoga, vedische Kultur, indische Tanz- / Musik- / Buddhismus-Studien usw. studieren möchten. Das Visum gilt für einen Studienzeitraum von maximal fünf Jahren.

Ein Studentenvisum wird auch für Praktikanten in indischen Unternehmen / Bildungseinrichtungen / NGOs / Auslandsvertretungen oder -stellen in Indien / ausländischen Regierungsorganisationen gewährt, die ausländische nationale / indische und ausländische Medienorganisationen mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr unterstützen.

Wenn sich das Praktikum bei einem Unternehmen befindet, sollte der Praktikant eine Mindestvergütung von INR 3.60.000 pro Jahr beziehen. Bei Praktika in Bildungseinrichtungen und NGOs gibt es keine Mindestlohngrenze.

Die Einnahmen aus Praktika bei indischen Unternehmen / Bildungseinrichtungen / NGOs unterliegen den indischen Einkommenssteuervorschriften

Das Studentenvisum wird (a) jederzeit während des Studiums erteilt; oder (b) nach Abschluss des Studiums / Nachdiploms, der Abstand zwischen Abschluss des Studiums / Nachdiploms und dem Beginn des Praktikums sollte jedoch nicht mehr als zwei Jahre betragen.

Das Studentenvisum wird auch für Forschungsarbeiten mit einer Höchstdauer von drei Jahren gewährt. Das Visum kann auch für ausländische Professoren, Lehrer und Wissenschaftler ausgestellt werden, die auf Einladung einer zentralen Bildungseinrichtung oder einer öffentlich finanzierten staatlichen Universität als Gastwissenschaftler eingeladen werden.

Die Erteilung des Visums für Mitglieder der Mitglieder der botanischen, wissenschaftlichen, anthropologischen usw. Expedition muss vom Innenministerium genehmigt werden

Die Registrierung ist binnen 14 Tagen nach Einreise erforderlich, wenn die Aufenthaltsdauer 180 Tage überschreitet.

Erforderliche Dokumente:
  • Ausdruck des Online-Bewerbungsformulars, ordnungsgemäß unterzeichnet.
  • Reisepass, gültig für mindestens 180 Tage mit mindestens zwei leeren Seiten
  • Zwei aktuelle Passfotos (siehe Spezifikationen)
  • Zulassungsbescheid einer anerkannten indischen Bildungseinrichtung unter Angabe der Dauer des Kurses (Aufnahme-/Zulassungsbescheid muss eingereicht werden).
  • Dokumente, die die finanzielle Absicherung der Studiengebühren und der Aufenthaltskosten in Indien aufzeigen ODER eine Verpflichtungserklärung mit weiteren Belegen der Eltern.
  • Erlaubnis der Eltern zum Studium in Indien für Antragsteller unter 18 Jahren.
  • Gebühren (Visagebühren, konsularischer Zuschlag, Bearbeitungsgebühr und sonstige Gebühren).
  • Im Falle eines Forschungsaufenthalts ist der original Zulassungsbescheid einer anerkannten Universität erforderlich (E-Mails oder Scans des Zulassungsbescheids werden nicht akzeptiert), der Forschungsgegenstandes zusammen mit dem Visumantrag und Nachweis der finanziellen Mittel.
  • Ein zusätzlich ausgefülltes und unterschriebenes Formular, falls der Antragsteller eine andere Staatsangehörgkeit als die deutsche besitzt und dessen Aufenthalt in Deutschland weniger als ein Jahr beträgt. Der Bearbeitungsprozess kann 5 Werktage betragen.
  • Alle Antragsteller, die ein Praktikum bei einer NGO absolvieren möchten sollten ausreichend Zeit für die Beantragung einplanen da vor Erteilung des Studenten Visums eine Genehmigung vom Ministerium für innere Angelegenheiten (Ministry of Home Affairs) erforderlich ist.
Hinweis: Jedes deutsche Dokument muss offiziell ins Englische übersetzt werden.

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