Ein Touristenvisum wird Ausländern erteilt, deren einziges Ziel es ist, Indien zu besuchen zum Zweck der Erholung und Besichtigung, Treffen mit Freunden oder Verwandten, Teilnahme an einem kurzfristigen Yoga-Programm (nicht länger als 6 Monate und ohne Abschlusszeugnis / Diplom usw.), Kurzzeitige medizinische Behandlung, einschließlich Behandlung unter indischen medizinischen Systemen, Kurzzeitkurse in lokalen Sprachen, Musik, Tanz, Kunsthandwerk, Kochen, Medizin usw. bei denen es sich nicht um einen formalen oder strukturierten Kurs / ein strukturiertes Programm handeln sollte (Kurse, die nicht länger als 6 Monate dauern und nicht mit einem qualifizierenden Zertifikat / Diplom usw. versehen sind) und Freiwilligenarbeit von kurzer Dauer (für einen Zeitraum von höchstens einem Monat, die keine finanzielle Zahlung oder Gegenleistung jeglicher Art beinhaltet) usw. und keinen anderen Zweck / Tätigkeit.
Hinweis:
- Es liegt im Ermessen der Indischen Botschaft in Berlin oder dem Indischen Generalkonsulat
in München, Ihnen ein Visum zu gewähren, welches weniger als sechs Monate gültig sein kann.
- Touristenvisa sind nicht verlängerbar und nicht wandelbar.
- Ein Abstand von zwei Monaten ist Pflicht zwischen Besuchen für Staatsangehörige aus
Afghanistan, China, Iran, Irak, Pakistan, Sudan und Ausländer mit pakistanischer Herkunft
und staatenlose Personen, die mit einem Touristenvisum nach Indien reisen.
Die Indische Botschaft in Berlin oder das Indische Generalkonsulat in München benötigt bestimmte,
erforderliche Unterlagen eines Antragsteller zur Beantragung des Visums. Die unten aufgeführte
Liste ist nicht die endgültige Version und die Indische Botschaft in Berlin oder das Indische
Generalkonsulat in München kann zusätzliche Unterlagen oder ein persönliches Gespräch ersuchen.