Ein Visum für
Indien beantragen

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Journalistenvisum

Ein Journalistenvisum (JV) wird professionellen Journalisten und Fotografen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten erteilt.

Personen, die Dokumentarfilme in Indien filmen wollen, können sich an die Indische Botschaft in Berlin oder die jeweiligen zuständigen Konsulate richten. 

Journalisten, Fotografen und anderen Medienpersonen werden nur Journalistenvisa erteilt, unabhängig vom Zweck des Besuchs.

Die Bearbeitungszeit für ein Journalistenvisum, kann je nach Fall länger dauern.

Antragssteller von Journalistenvisa müssen das unten stehenden Formular zusammen mit dem Antragsformular einreichen, wenn der Zweck des Besuchs das Filmen eines Dokumentarfilms ist. 'Bitte hier klicken' um die Formulare herunterzuladen.


Erforderliche Dokumente:
  • Ausdruck des Online-Bewerbungsformulars, ordnungsgemäß unterzeichnet.
  • Reisepass, gültig für mindestens 180 Tage mit mindestens zwei leeren Seiten.
  • Zwei aktuelle Passfotos (Siehe Spezifikationen).
  • Schreiben des Arbeitgebers mit Angabe des Reisezwecks.
  • Ein Schreiben das angibt, dass der Antragsteller während dem Aufenthalt in Indien keiner medienbezogenen Arbeit nachgeht, im Falle, dass der Besuch einen touristischen Zweck erfüllt.
  • Genehmigung der Informations- & Pressabteilung von Indien, Berlin oder der jeweiligen Konsulate.
  • Gebühren (Visagebühren, konsularischer Zuschlag, Bearbeitungsgebühr und sonstige Gebühren).
  • Ein zusätzlich ausgefülltes und unterschriebenes Formular, falls der Antragsteller eine andere Staatsangehörgkeit als die deutsche besitzt und dessen Aufenthalt in Deutschland weniger als ein Jahr beträgt. Der Bearbeitungsprozess kann länger dauern.
Zusätzliche Formulare
  • Formular für Personen mit anderen Staatsangehörigkeiten als die deutsche - Klicken Sie hier
  • Formular für Staatsangehörige pakistanischer Herkunft - Klicken Sie hier
Hinweis: Jedes deutsche Dokument muss offiziell ins Englische übersetzt werden.


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