Ein Journalistenvisum (JV) wird professionellen Journalisten und Fotografen für
einen Zeitraum von bis zu drei Monaten erteilt.
Personen, die Dokumentarfilme in Indien filmen wollen, können sich an die Indische
Botschaft in Berlin oder die jeweiligen zuständigen Konsulate richten.
Journalisten, Fotografen und anderen Medienpersonen werden nur Journalistenvisa
erteilt, unabhängig vom Zweck des Besuchs.
Die Bearbeitungszeit für ein Journalistenvisum, kann je nach Fall länger dauern.
Antragssteller von Journalistenvisa müssen das unten stehenden Formular zusammen
mit dem Antragsformular einreichen, wenn der Zweck des Besuchs das Filmen eines
Dokumentarfilms ist. 'Bitte hier klicken' um die Formulare herunterzuladen.
- Ausdruck des Online-Bewerbungsformulars, ordnungsgemäß unterzeichnet.
- Reisepass, gültig für mindestens 180 Tage mit mindestens zwei leeren Seiten.
- Zwei aktuelle Passfotos (Siehe
Spezifikationen).
- Schreiben des Arbeitgebers mit Angabe des Reisezwecks.
- Ein Schreiben das angibt, dass der Antragsteller während dem Aufenthalt in Indien
keiner medienbezogenen Arbeit nachgeht, im Falle, dass der Besuch einen touristischen
Zweck erfüllt.
- Genehmigung der Informations- & Pressabteilung von Indien, Berlin oder der jeweiligen
Konsulate.
- Gebühren (Visagebühren, konsularischer Zuschlag, Bearbeitungsgebühr und sonstige
Gebühren).
- Ein zusätzlich ausgefülltes und unterschriebenes Formular, falls der Antragsteller
eine andere Staatsangehörgkeit als die deutsche besitzt und dessen Aufenthalt in
Deutschland weniger als ein Jahr beträgt. Der Bearbeitungsprozess kann länger
dauern.
- Formular für Personen mit anderen Staatsangehörigkeiten als die deutsche - Klicken Sie hier
- Formular für Staatsangehörige pakistanischer Herkunft - Klicken Sie hier
Hinweis: Jedes deutsche Dokument muss offiziell ins Englische übersetzt werden.