Ein Visum für
Indien beantragen

English Version
In
Deutschland

Need information on visas?
Beantragung am Schalter

Bitte befolgen Sie die Anweisungen, wenn Sie in unseren Büros, am Schalter der Visaantragsstelle, ein Visum beantragen möchten.
  • Füllen Sie das Antragsformular online unter https://indianvisaonline.gov.in/visa/index.html klicken Sie auf Regular visa application.

    Bitte klicken Sie hier, um eine Deutsche Übersetzung des Antragsformulars zu finden. (Zur Hilfe beim Ausfüllen des Online-Antrags). Bitte beachten Sie, dass die hier eingegebenen Daten nicht abgespeichert oder ausgedruckt werden können.

  • Bitte verwenden Sie für die beste Darstellung den Internet Explorer.
  • Drucken Sie den Antrag aus und signieren Sie diesen.
  • Besuchen Sie unsere Visaantragsstelle, um Ihre Bewerbung zusammen mit zwei identischen aktuellen Passfotos (50 x 50 mm Größe mit einem hellen Hintergrund) und den entsprechenden Dokumenten, wie in der Beschreibung für den Visatyp angegeben, einzureichen.
  • Alle Antragssteller sind allein verantwortlich für die eingereichte Bewerbung. Etwaige falsche Dokumente oder sonstige Falschdarstellungen von Informationen zur Unterstützung ihres Antrages nehmen einen direkten Einfluss auf die Bewertung ihres Antrages durch die Indische Botschaft in Berlin oder das Indische Generalkonsulat in München. International Visa Services GmbH ist nicht verantwortlich für die Gewährung/Ablehnung des Visums durch die Indische Botschaft in Berlin oder das Generalkonsulat in München und haftet daher nicht für Ansprüche, die aus der Antragsverweigerung entstehen.
Wichtig:
  • Das Visum gilt ab dem Datum der Ausstellung, unabhängig vom Reisedatum. Es liegt in der Hauptverantwortung des Antragstellers, sicherzustellen, dass die Angaben im Antrag den gesamten Zeitraum des Aufenthalts in Indien abdecken.
  • Visa werden nicht durch die International Visa Services Europe GmbH erteilt. Die Indische Botschaft in Berlin und das Indisches Generalkonsulat in München sind die alleinigen Behörden, die eine Ausstellung des Visums, seine Art, Dauer und die erlaubte Anzahl der Einreisen entscheidet. Die Botschaft/das Konsulat können weitere Dokumente verlangen, wenn sie dies für notwendig erachten.
  • Bitte planen Sie Ihre Reise nach dem Erhalt Ihres Visums, anstatt im Voraus. Wenn ein Antragsteller eine Sondergenehmigungen benötigt, um Sikkim oder die Andamanen zu besuchen oder andersweitig Interesse an mehrfacher Einreise nach Indien hat, muss der Antragssteller einen Brief zur Begründung in Englisch einreichen, unter Angabe des Besuchszwecks und der speziellen Reisedetails.
  • Alle Reisenden, die Indien mit einem Kreuzfahrtschiff besuchen, sollten eine Kopie ihrer Reisearrangements vorlegen.
  • Studenten, die ein Visum für Indien beantragen, sollten sich auf die untenstehende Tabelle beziehen:

  • Status des Antragstellers

    Zweck des Besuchs in Indien

    Antrag auf

    Student Ordnungsgemäße Studium an einer zugelassenen indischen Universität oder Bildungseinrichtung Studentenvisum
    Student Freiwilligenarbeit in NGO (Nichtregierungsorganisation) Arbeitsvisum
    Student Prakitkum bei eine NGO Studentenvisum
  • Die Dauer und die Anzahl der Einreisen, die dem Antragsteller erteilt werden, liegt ausschließlich im Ermessen der Botschaft oder des Konsulats. Keine Forderungen und Korrespondenzen können geltend gemacht werden.
  • Ein Abstand von zwei Monaten ist Pflicht zwischen Besuchen für Staatsangehörige aus Afghanistan, China, Iran, Irak, Pakistan, Sudan und Ausländer mit pakistanischer Herkunft und staatenlosenPersonen, die mit einem Touristenvisum nach Indien reisen.
  • Journalisten, unabhängig vom Zweck des Besuches, wird nur ein Visum für Journalisten ausgestellt. Bearbeitungszeiten können länger dauern.
  • Die Gebühren (Visagebühr, konsularischer Zuschlag, Bearbeitungsgebühr und sonstige anfallende Gebühren) werden nur in bar am Antragsschalter erhoben. Die Beararbeitung von anderen Visa, als ein Touristenvisum, kann länger dauern.
  • Antragssteller, die andere Pässe als deutsche Reisepässe besitzen, müssen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für mindestens ein Jahr in Deutschland haben, um sich für alle Arten von Visa zu qualifizieren, außer Geschäfts- und Arbeitsvisa. Im Fall eines Geschäftsvisa ist eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens zwei Jahren in Deutschland erforderlich. Wenn die Aufenthaltsgenehmigung unter der erforderlichen Vorgabe liegt, muss die Genehmigung von der Indischen Botschaft aus den jeweiligen Ländern eingeholt werden.
  • Ausländische Staatsangehörige müssen in Deutschland für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren wohnen, um ein Arbeitsvisum zu erhalten. Wenn ein Ausländer nicht für mindestens zwei Jahre in Deutschland gewohnt hat, muss der Antragssteller sich für ein Arbeitsvisum in seinem Heimatland bewerben.
  • Arbeitsvisa können nicht in Deutschland verlängert werden, nur in Indien.
  • Arbeitsvisa werden für ausländische Staatsangehörige gewährt, die eine Arbeit in Indien aufnehmen wollen. Ein Visum wird durch die Indischen Botschaft in Berlin, das Indisches Generalkonsulat in München oder das jeweilige Konsulat für die Dauer der Beschäftigung erteilt, jedoch für eine Höchstdauer von zwei Jahren, was auch immer früher eintritt. Das Gehalt sollte jährlich INR16,25,000 überschreiten. Die Registrierung ist binnen 14 Tagen nach Ankunft erforderlich, wenn das Arbeitsvisum eine Dauer von 180 Tagen überschreitet.
  • Ausländische Staatsangehörige, die Indien aufsuchen, aufgrund der Möglichkeit eines freiwilliges Engagement (unbezahlt) bei Nichtregierungsorganisationen, die in Indien registriert sind, wird ein Arbeitsvisum für die Dauer von einem Jahr gewährt. Allerdings hat der ausländische Staatsangehörige das Recht auf eine monatliche Vergütung von bis zu Rs 10.000. Weitere Verlängerungen erfolgen durch die Union Territories/Foreigners Regional Registration Office und Foreigner's Registration Office der Staatsregierung. Alle Antragsteller, die ein Praktikum bei einer NGO absolvieren möchten sollten ausreichend Zeit für die Beantragung einplanen da vor Erteilung des Intern Visums eine Genehmigung vom Ministerium für innere Angelegenheiten (Ministry of Home Affairs) erforderlich ist.
  • Antragsteller für Arbeits-, Geschäfts-, Projekt- und Touristenvisa wird empfohlen, die häufig gestellten Fragen (FAQs) zu lesen.
  • Das Studentenvisum (SV) wird ordentlichen Studenten zum regulären Studium an anerkannten Universitäten und Hochschulen in Indien erteilt. Studenten, die Indien besuchen, um sich Freiwilligenarbeit zu unterziehen wird ein Arbeitsvisum (EV) erteilt. Ein Studentenvisum (SV) wird ausgestellt, für den Fall, dass das Austauschprogramm Teil des akademischen Lehrplans ist.
  • Alle Bewerber sollten die Details in ihren Visa, Reisepässen, OCI/PIO-Karten und anderen konsularische Dokumente sofort bei Lieferung oder Abholung überprüfen und alle Unstimmigkeiten zur Berichtigung melden. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises, übernehmen die Botschaft/Konsulat/Dienstleistungsanbieter keinerlei Verantwortung für die Folgen.
  • Alle Informationen auf dieser Website sind rein beratender Natur und gelten nicht als Grundlage für Ansprüche jeglicher Art.
  • Allen Reisenden nach Indien, vor allem langfristig Reisenden, wird empfohlen, die neuesten Einwanderungs- und Einreisebestimmungen vor Reiseantritt zu überprüfen.
  • Die Visumstelle International Services Europe in Berlin akzeptiert ausschließlich Anträge von Antragstellern mit Wohnsitz in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Die Visumstelle International Services Europe in München akzeptiert ausschließlich Anträge aus Bayern und Baden-Württemberg. Antragstellern wird empfohlen, die Zuständigkeit strikt zu befolgen.
  • Die International Visa Services Europe GmbH ist nicht verantwortlich für die Erteilung von Visa. Ein Visum ist kein Recht, sondern ein Vorrecht der Regierung von Indien.
  • Von Bargeldversand auf dem Postweg wird dringend abgeraten.
  • Leihmutterschaftsvereinbarung: "Jede Person, die ein Visum nach Indien zum Zwecke der Leihmutterschaftsvereinbarung eingeht, muss vorher prüfen, ob das Gesetz des Bundeslandes Leihmutterschaft erlaubt und dem Kind entsprechende Reisedokumente ausstellt, um die Ersatz-Eltern zu begleiten. Die Annahme einer Leihmutterschaftsvereinbarung unter einem anderen Visa, das nicht für Leihmutterschaft ausgelegt ist, ist nach dem indischen Gesetz strafbar".
  • Visa für Mitglieder einer Flugzeugbesatzung: Mitgliedern einer Flugzeugbesatzung, die nicht erfasste Flüge nach Indien begleiten, werden Visa nur nach einer Genehmigung von zuständigen Behörden erteilt. Die Bearbeitungszeit dauert länger und den Antragstellern wird empfohlen, das Visum lange vor der geplanten Reise zu beantragen.
  • Visum für Staatsangehörige mit pakistanischen Reisepass:
    1. Fünf Sätze von ausgefüllten Online-Bewerbungsformularen.
    2. Der Reisepass muss für mindestens 180 Tage gültig sein, mit mindestens zwei leeren Seiten.
    3. Zwei aktuelle, identische Passbilder, in der Größe 5 x 5 cm.
  • Visum für staatenlose Personen mit Reiseausweis:
    1. i. Der Reisepass muss für mindestens 180 Tage gültig sein, mit mindestens zwei leeren Seiten.
    2. ii. Zwei aktuelle, identische Passbilder, in der Größe 5 x 5 cm.
    3. iii. Ein ausgefülltes Online-Bewerbungsformular, ordnungsgemäß unterzeichnet.
    4. iv. Formular für weiterführende Informationen.
    5. v. Relevante Dokumente wie in den Visa-Kategorien angegeben. Es wird empfohlen, dass die Antragsteller lange im Voraus ein Visum beantragen, da die Bearbeitungszeit länger als üblich ist. Das Visum wird erst nach Genehmigung durch die zuständigen Behörde erteilt.
An alle EU und Nicht-EU Staatsbürger (ausgenommen Deutsche Staatsbürger) bitte die folgenden Anforderungen beachten:
  • Für alle Anträge: Eine Kopie der Meldebescheinigung, die mindestens 1 Jahr Aufenthalt in Deutschland nachweisen kann.
  • Für Employment und Business Visa: Eine Kopie der Meldebescheinigung, die mindestens 2 Jahre Aufenthalt in Deutschland nachweisen kann.
  • Bei Nicht-EU Bürgern muss die Aufenthaltsgenehmigung nachgewiesen werden.
Wenn einer der oben genannten nicht erbracht werden , so muss der Antragsteller füllen Sie ein Überweisungsformular (PR -Formular ).Klicken Sie Hier

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