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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der International Visa Services Europe GmbH
bilden einen Rechtsgrund für die Erbringung von Dienstleistungen des Unternehmens.
Mit der Einreichung des Visumantrags an International Visa Services Europe GmbH
erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1. Allgemeine Bestimmungen
- International Visa Services Europe GmbH (im Folgenden „Visaantragsstelle“ genannt)
ist ein Outsourcing-Unternehmen der Indischen Botschaft in Berlin und dem Indischen
Konsulat in München.
- v. Die Visastelle übernimmt die Verantwortung für die Bearbeitung von Visumsanträgen
im Auftrag der Indischen Botschaft in Berlin und dem Indischen Konsulat in München.
- vi. Die Visastelle ist befugt, Reisepässe, zugehörige Dokumente und Gebühren von
Einzelpersonen und Unternehmen (im Folgenden „Antragsteller“ genannt) in Empfang
zu nehmen und diese dem Antragsteller oder einer sonstigen berechtigten Person zu
übergeben bzw. zu übersenden, nachdem eine angemessene Entscheidung bezüglich des
Antrags durch die Indische Botschaft oder das Indische Konsulat vorgenommen worden
ist.
2. Visabestimmungen
- Die Visaantragsstelle hat keine rechtliche Geschäftsfähigkeit zur Erteilung oder
der Gewährleistung zur Erteilung eines Visums gegenüber dem Antragsteller. Die Indische
Botschaft oder das Indische Konsulat sind die alleinigen Behörden mit entsprechender
Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Erteilung von Visa. Die Visaantragsstelle
kann nicht für die Bearbeitungsdauer und das Ergebnis der Entscheidung der genannten
Behörden verantwortlich gemacht werden.
- iv. Die Visaantragsstelle ist verpflichtet Reisepässe, zugehörige Dokumente und
die jeweiligen Visagebühren der Indischen Botschaft oder dem Indischen Konsulat
weiter zu reichen.
3. Bestimmungen über die Rückgabe von Dokumenten an den Antragsteller
- Nach Bearbeitung des Antrags durch die Indische Botschaft oder das Indische Konsulat,
ist die Visaantragsstelle verpflichtet die Dokumente dem Antragsteller oder einer
berechtigten Person zu übergeben oder bzw. diese an die Adresse des Antragsstellers
zu versenden. Die Indische Botschaft oder das Indische Konsulat behält sich das
Recht vor, die Dokumente dem Antragssteller selbst zu übersenden.
- Die Visaantragsstelle behält sich das Recht, vor den Kurierdienst auszuwählen. Dabei
sollte es af die sichersten, zuverlässigsten und effizientesten Mittel zurückgreifen.
- Die Visaantragsstelle kann weder für die rechtzeitige Lieferung noch für den Verlust
von Dokumenten während der Auslieferung durch den Kurierdienst haftbar gemacht werden.
Sollte eines der oben genannten Fälle in einen materiellen Verlust des Antragstellers
münden, übernimmt die Visaantragsstelle keine Haftung für die materielle Entschädigung.
Die Visaantragsstelle ist verpflichtet, jede materielle Entschädigung seitens des
Kurierdienstanbieters an diesen weiter zu leiten.
4. Bestimmungen für einen Widerruf
- ii. Sollte der Antragssteller durch Fernkommunikation den Vertrag abschließen, einschließlich
Telefon, elektronische Nachricht, Brief, Fax etc., hat der Antragssteller das Recht,
vom Vertrag zurückzutreten:
- Rücktritt vom Vertrag
Der Antragsteller hat das Recht zum Rücktritt vom Vertrag in schriftlicher Form
binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags (z.B. durch Brief, Fax, elektronische
Nachricht), ohne Angabe von bestimmten Gründen. Die Frist soll weder beginnen, bevor
der Vertrag von beiden Parteien geschlossen wird, noch bevor die Visaantragsstelle
seine Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 in Verbindung mit §1 Absätze 1
und 2 EGBGB erfüllt. Die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genügt, um die Widerrufsfrist
einzuhalten. Der Widerruf ist an die Visaantragsstelle weiter zu leiten, wo der
Vertrag geschlossen wurde:
Visaantragsstelle Berlin:
India Visa Center
Turken Str. 25A,
13349 Berlin
Email : ivsberlin@ivsberlin@ivsglobal.net
Visaantragsstelle München:
India Visa Center
Bayer Straße 13,,
80335 München
Email: ivsmunich@ivsberlin@ivsglobal.net
- Widerrufsfolgen
Sollte der Widerruf gültig sein, werden beide Parteien auf ihre jeweiligen Vorvertragsebenen
restituiert. Wenn der Antragsteller nicht in der Lage ist, der Visaantragsstelle
vollständig oder in Teilen Rückerstattung zu leisten, oder anderenfalls der Visaantragsstelle
etwas von Wert in einem verschlechtertem Zustand zurückgibt, behält sich die Visaantragsstelle
das Recht vor, Entschädigunganspruch in Höhe des verlorenen Werts zu fordern. Die
letztendliche Konsequenz dieses Anspruchs kann die Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen
sein, für den Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zur Aufhebung des Vertrags durch beide
Parteien. Die Ausgleichszahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen beglichen werden.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Widerrufs für den Antragsteller,
während die Visaantragsstelle mit dem Zeitpunkt des Antragseingangs beginnt.
5. Bestimmungen über die Haftung
- Der Visaantragsstelle ist verpflichtet, Anträge, Reisepässe, zugehörige Dokumente und Gebühren mit der Sorgfalt einer vernünftigen Person zu verwalten.
- Die Visaantragsstelle kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die aus unvorhergesehenen Umständen entstehen. Ein unvorhergesehenes Ereignis, kann jedes Ereignis oder ein Vorfall sein, das außerhalb der Einflussnahme der Visaantragsstelle liegt und welches nicht auf eine Handlung oder Unterlassung durch die Visaantragsstelle zurückzuführen ist, dies bezieht keine Subunternehmer der Visaantragsstelle ein sowie industrielle Konflikte oder Streitigkeiten in der Visaantragsstelle.
- Falls der Antragsteller einen Kurierdienst verwenden möchte, muss anerkannt werden, dass der Dienst an einen Drittanbieter ausgelagert ist und die Visaantragsstelle nicht haftbar gemacht werden kann für alle Unvollkommenheiten des Dienstes und die daraus resultierenden Konsequenzen, wie materielle Verluste und finanzielle Entschädigung.
- Die Haftungsrückstellungen könnten nicht gelten, wenn dies übertragen werden kann auf:
- Verlust des Lebens, Personenschaden oder Gesundheitsschädigung, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Vertragspflichten durch die Visaantragsstelle oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
- Die Ursache für die Beschädigung oder des Verlusts ist auf das vorsätzliche Verhalten oder die Fahrlässigkeit durch die Visaantragsstelle, den gesetzlichen Vertreter oder seines Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
- Die hauptsächliche Durchsetzung der Rechte basierend auf einem Defekt oder Mangel infolge einer Qualitätsgarantie oder seiner Dauer.
- d. Die Visaantragsstelle verletzt fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsleistung ist und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner in der Regel berufen kann (Kardinalpflicht). Sollte die Visaantragsstelle fahrlässig eine Kardinalpflicht verletzen, ist ihre Wertersatzpflicht beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden oder Verlust, sofern keine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung zurückverfolgt werden kann und der Visaantrag nicht für den Verlust des Lebens, Personenschäden oder Gesundheitsschädigung haftbar gemacht werden kann. Sollte die Visaantragsstelle ein Verschulden treffen im Zusammenhang mit der Organisation des Beförderungsprozesses, ist in dieser Hinsicht ihre Haftung für Vermögensschäden auf typischerweise max. 800,00 € begrenzt.
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