Ein Visum für
Indien beantragen

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In
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Registrierung in Indien

Neu-Delhi:
Hans Bhawan, Bahadurshah Zafar Marg, ITO, Neu-Delhi
(Tel: 0091 11 2671 1384)
Mumbai: Tata Press Building, 2nd Floor, 414 S.V Marg, Mumbai
(Tell: 0091 22 2262 1169)
Kolkata: 237, A.J.C Bose Road, Kalkutta
(Phone: 0091 33 2247 0549)
Chennai: ShastriBhawanAnnexe, 26, Haddows Road, Chennai
(Tel: 0091 44 2827 7036)
In allen anderen Orten handeln die Polizeipräsidenten des Bezirks als FRRO.
Wer muss sich registrieren?:
Pakistanische Staatsangehörige müssen sich in der FRRO innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft in Indien registrieren. Afghanische Staatsangehörige müssen sich in der FRRO innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Ankunft in Indien registrieren.
Folgende Kategorien von Besuchern/Visa-Inhabern müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrer ersten Ankunft in Indien registrieren:
  • Ausländische Staatsangehörige, einschließlich indischen Ursprungs, die Indien langfristig (mehr als 180 Tage) mit einem Studentenvisum, Medizinischen Visum, Forschungsvisum oder Arbeitsvisum besuchen, müssen sich binnen 14 Tagen nach Ankunft bei der betreffenden FFRO registrieren, die die Gerichtsbarkeit über den Bezirk hat, indem der Ausländer vorhat, sich niederzulassen.
  • Inhaber eines Touristenvisums, die nach Indien reisen müssen sich zwingend innerhalb von zwei Monaten die Genehmigung der Botschaft/Konsulats einholen.
  • Andere ausländische Staatsangehörige, als die oben genannten, müssen sich nicht registrieren, auch wenn sie Indien mit einem langfristigen Visum betreten haben, sofern ihr Aufenthalt in Indien 180 Tage nicht überschreitet. Wenn der ausländische Staatsangehörige die Absicht hat für mehr als 180 Tage zu bleiben, sollte diese/r sich innerhalb von 180 Tagen seit Ankunft bei der betreffenden FRRO/FRO registrieren. In solchen Fällen ist die abgestempelte Visumsmarke durch die Botschaft für die effektive Registrierung nicht erforderlich, wenn jeder einzelne Aufenthalt 180 Tage nicht überschreitet.
Hinweis:
Ausländische Staatsangehörige, einschließlich indischen Ursprungs, die Indien langfristig mit einem Touristenvisum (mehr als 180 Tage) besuchen, sollten sicherstellen, dass jeder Aufenthalt mit einem Touristenvisum für 1 Jahr 180 Tage und 90 Tage für ein Fünf-Jahres-Touristenvisum nicht überschreitet. Eine Registrierung mit einem Touristenvisum ist nicht erforderlich. Ein Abstand von 2 Monaten ist verpflichtend zwischen zwei Besuchen mit einem Touristenvisum.
Erforderliche Unterlagen für die Registrierung:
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Dokumente mit sich führen:
  • Fotokopie des Reisepasses
  • Fotokopie Ihres ursprünglichen Visums
  • Vier Passfotos Ihrer Person, in Farbe
  • Informationen über Ihren Wohnsitz in Indien.
  • Wenn Sie eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes ersuchen, auf Grundlage, dass Ihr Ehepartner ein indischer Staatsangehöriger ist, ist eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde erforderlich.
  • Wenn Sie ein Studentenvisum haben: Eine Bescheinigung über die Registrierung und Teilnahme bei der Universität/Hochschule/Institut, an dem Sie studieren.
  • Wenn Sie ein Journalistenvisum haben: Akkreditierungszertifikat vom Indischen Informations- und Pressebüro.
Wenn Sie ein Arbeitsvisum haben:
  1. Eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags.
  2. Die Bedingungen und Konditionen der Ernennung.
  3. Eine Vereinbarung von Ihrer Firma in Indien, auf dem Firmenbriefpapier, unterzeichnet von der zuständigen Instanz und mit dem Firmenstempel, welche folgendes bescheinigt: "Wir übernehmen die volle Verantwortung für die Aktivitäten und das Verhalten von Herrn/Frau (vollständiger Name), Nationalität (Land) während seinem/ihrem Aufenthalt in Indien. Sollte etwas Negatives gegen ihn/sie während der Aufenthaltszeit vorliegen, verpflichten wir uns, ihn/sie auf unsere Kosten zu repatriieren".
  4. Für den Fall, dass Sie in den Vorstand einer Aktiengesellschaft ernannt worden sind: Genehmigung durch die Abteilung für Handelsangelegenheiten.
  5. Für den Fall, dass Sie Partner in einem Joint Venture sind oder ein Abkommen zur ausländischen Zusammenarbeit haben.
    1. Kopie der Genehmigung durch die Regierung von Indien (in zweifacher Ausfertigung).
    2. Kopie der Genehmigung durch die Reserve Bank of India.
    3. Kopie des Vereinbarungsvertrags.

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